Ablauf & Honorar

 

Psychotherapie in meiner Praxis

 

Im Folgenden finden Sie Informationen:

  • für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
  • für Selbstzahlende
  • für gesetzlich versicherte Patient*innen.

Nehmen Sie bei Fragen oder Unklarheiten Kontakt mit mir auf - Ich bin Ihnen gern behilflich!

 

Informationen für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte:

Es liegen generell alle fachlichen Voraussetzungen vor, um mit privaten Krankenversicherungen/ der Beihilfe abzurechnen und in der Regel werden die Behandlungskosten von der Beihilfe (weitere Informationen z.B. HIER) sowie den privaten Krankenversicherungen erstattet, es kommt jedoch bei Privatversicherten auf Ihren individuellen Versicherungsvertrag an.

 

Bitte informieren Sie sich daher vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. bei der Beihilfe, ob und in welchem Umfang die Kosten einer verhaltenstherapeutischen Psychotherapie übernommen bzw. anteilig übernommen werden können. 

 

Der Ablauf...

  • Bitte erfragen Sie bei Ihrem Versicherer/ der Beihilfestelle vorab:
  1. Umfasst mein Krankenversicherungstarif eine psychotherapeutische Behandlung (Verhaltenstherapie) durch eine Psychologische Psychotherapeutin (ein Arztregistereintrag ist vorhanden)?
  2. Ist die vorherige Beantragung einer psychotherapeutischen Behandlung erforderlich?
  3. Wenn ja: Geschieht diese Beantragung formlos oder auf einem speziellen Formular?
  4. Gibt es eine festgelegte (z.B. jährliche) Maximalstundenzahl für erstattungsfähige psychotherapeutische Behandlung? Wenn ja: Wie viele Sitzungen jährlich? Gibt es andere Begrenzungen?
  5. Wie ist die Erstattungshöhe in meinem Krankenversicherungstarif? (Anmerkung: Ich rechne nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP analog GOÄ (2,3-facher Satz) ab).
  • Vereinbaren Sie mit mir einen Termin zum Erstgespräch.
  • Es wird dann nach den "Probatorischen Sitzungen" bei der privaten Krankenversicherung/ der Beihilfestelle ein Antrag auf Psychotherapie gestellt. 
  • Mit der vorliegenden Genehmigung kann die Psychotherapie zeitnah beginnen.

Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten/ Ärzte (GOP analog GOÄ, 2,3-facher Satz).

Das Honorar stelle ich Ihnen (wie Sie es als Privatpatient*in gewohnt sind) in Rechnung, die Weitergabe an Ihren Versicherer/ die Beihilfe im Hinblick auf die Erstattung liegt in Ihrer eigenen Verantwortung.

 

Informationen für Selbstzahler*innen:  

 

Bei der Selbstzahlung entfallen die oben genannten Formalitäten.

Ein Vorteil für Selbstzahlende ist, dass während der psychotherapeutischen Behandlung die volle Anonymität (z.B. gegenüber der Krankenkasse) gewahrt bleibt. 

Dies kann beispielsweise für Personen, die den Beamtenstatus anstreben oder solche, die später in die private Krankenversicherung wechseln möchten oder zukünftig bestimmte Versicherungen (z.B. eine Lebensversicherung) abschließen möchten, interessant sein.

 

Der Ablauf...

  • Vereinbaren Sie mit mir einen Termin für ein Erstgespräch.
  • Wir besprechen dabei u.a. wie viele Sitzungen von Ihnen gewünscht und aus fachlicher Sicht sinnvoll sind.

Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten/ Ärzte (GOP analog GOÄ, 2,3-facher Satz), dies wird, ebenso wie die geplante Dauer der Behandlung, in einem Behandlungsvertrag verbindlich vereinbart.

 

Informationen für gesetzlich versicherte Patient*innen: 

Bei vorliegender Indikation ist ambulante Psychotherapie eine Leistung, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird. 

Ich verfüge über eine Abrechnungsgenehmigung für alle gesetzlichen Krankenkassen und nach erfolgreicher Beantragung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Psychotherapie.

 

Der Ablauf...

  • Vereinbaren Sie mit mir einen Termin zum Erstgespräch. 
  • Bitte bringen Sie zum Erstgespräch Ihre Krankenversicherungskarte mit (eine Überweisung wird i.d.R. nicht benötigt).
  • Es wird dann bei vorliegender Indikation nach den "Psychotherapeutischen Sprechstunden" und den "Probatorischen Sitzungen" bei Ihrer Krankenkasse ein Antrag auf Psychotherapie gestellt. 
  • Mit der vorliegenden Genehmigung kann die Psychotherapie zeitnah beginnen.